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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sanitätshaus Annamaier GmbH

1. Allgemeines, Geltung

Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen unserer Kunden/Besteller werden nicht Vertragsinhalt.

2. Angebot, Ausführung von Leistungen

(1) Vorbehaltlich ausdrücklicher, abweichender Regelung sind unsere Angebote stets freibleibend. Aufträge werden durch schriftliche Bestätigung oder unverzügliche/termingerechte Ausführung angenommen. Der Besteller ist an seine Bestellung 1 Monat gebunden.
(2) Leistungen, die gegenüber Krankenkassen oder sonstigen Leistungsträgern abgerechnet werden, erbringen wir erst nach Vorliegen der verbindlichen Genehmigung des Leistungsträgers. Wünscht der Auftraggeber dennoch die sofortige Leistung, handelt es sich auch bei ärztlicher Verordnung um einen Privatverkauf und der Auftraggeber hat die vereinbarte Vergütung/Kaufpreis auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Leistungsträger nicht oder nicht vollständig zahlt. Wir sind berechtigt, die Ausführung von Leistungen vor Eingang der Kassengenehmigung von Vorkasse abhängig zu machen.
(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Ablehnung der Kostenübernahme durch den Leistungsträger dessen Einwendungen gegen Art, Umfang oder Preis der Leistung im Vertragsverhältnis von uns zum Besteller nicht durchgreifen und er zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung auch dann in vollem Umfang verpflichtet bleibt, wenn die Kasse die Leistung nicht oder nur teilweise genehmigt.
(4) Änderungen von Design oder Technik aufgrund technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.

3. Preise

Es gelten die Preise gem. unserer Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung, des Angebots oder gem. den Rahmenverträgen mit den jeweiligen Kostenträgern zuzüglich Zuzahlung/Eigenanteil des Bestellers.

4. Zahlungsbedingungen

(1) Wir liefern, vorbehaltlich abweichender Regelungen im Einzelfall, wahlweise gegen Rechnung, zahlbar sofort, rein netto ohne Abzug, gegen Nachnahme oder gegen Vorauskasse. Dies gilt entsprechend für Zuzahlung und Eigenanteil. Über die im Einzelfall geltende Zahlungsweise wird der Besteller vorab informiert.
(2) Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5. Lieferung, Einweisung

(1) Bei Lieferung/Übergabe erfolgt eine Einweisung in die Handhabung und bei einem Medizinprodukt eine Aufklärung über etwaige Risiken des Medizinproduktes gem. Medizinproduktegesetz (MPG). Angaben über Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte. Dennoch sind wir bemüht, in Aussicht gestellte Liefertermine nach Möglichkeit einzuhalten.
(2) Abweichend hiervon fest vereinbarte Lieferfris-ten beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung bzw. nach Gutschrift vereinbarter Anzahlungen auf unserem Konto. Samstage sind keine Arbeitstage. Lieferverzögerungen in Folge von durch uns nicht zu vertretende Umstände wie z. B. höherer Gewalt, Krieg, Streik, Feuer, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten und Transporteuren berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
(3) Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns unter Fristsetzung von mindestens drei Wochen fruchtlos aufgefordert hat, die Lieferung zu erbringen, es sei denn, es handelt sich um ein Fixgeschäft und die Lieferung hat für den Besteller nach Ablauf des Fixtermins kein Interesse mehr. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Lieferverzugs sind in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den Warenwert, in jedem Fall aber auf den objektiv vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Teillieferungen bleiben vorbehalten.

6. Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vertragsgemäße Waren und Leistungen unverzüglich abzunehmen.
(2) Werden vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten, trägt der Besteller die hierdurch entstehenden Mehrkosten (Zeitaufwand, Fahrtkosten, Personaleinsatz usw.). Wir sind berechtigt, die erneute Anlieferung vom vorherigen Ausgleich der Mehrkosten abhängig zu machen.

7. Bearbeitungsgebühr bei Umtausch

(1) Zum Umtausch oder zur Rücknahme mangelfreier, ordnungsgemäß gelieferter Ware sind wir nicht verpflichtet.
Gebrauchte Ware, insbesondere größere Hilfsmittel wie Rollatoren oder Rollstühle, können wir nicht zurücknehmen oder umtauschen, wenn nicht ein Fall eines gesetzlichen Widerrufsrechts vorliegt, etwa aufgrund des Fernabsatzgesetzes.
(2) Stimmen wir im Einzelfall einem Umtausch oder der Rücknahme dennoch zu, berechnen wir hierfür, je nach unserem Aufwand, eine Bearbeitungsgebühr zwischen 10% und 20% des Nettowarenwerts. Die Bearbeitungsgebühr wird vor Ausführung des Umtauschs bekannt gegeben. Die Ware ist unbeschädigt und unverändert in der Originalverpackung frei Haus zurückgeben.
(3) Sonderanfertigungen, sterile Produkte, Hygieneprodukte (z.B. WC Sitze, Matratzen, Kissen) und reduzierte Ware sind vom Umtausch ausgeschlossen.

8. Gefahrübergang

(1) Die Gefahr, insbesondere die Transportgefahr, geht mit Übergabe der Lieferung an den Transportführer (Post, Bahn, Spediteur usw.) bzw. Verladung der Ware im Werk/Lager auf den Besteller über. Die Transportversicherung obliegt dem Besteller. Verzögert sich die Verladung/der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Verlade-/Versandbereitschaft auf den Besteller über.
(2) In allen übrigen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9. Gewährleistung/Mängel

(1) Transportschäden, die der Besteller bereits anhand der Verpackung feststellen kann, hat er bei Annahme der Ware vom Lieferanten bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden können, müssen innerhalb von 1 Woche schriftlich unter konkreter Beschreibung des Schadens gemeldet werden (Zugang bei uns).
(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und auf vollständige, richtige und mangelfreie Lieferung hin zu überprüfen. Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen offensichtlicher/erkennbarer Mängel sind sofort, längstens aber innerhalb einer Woche nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort schriftlich, bei E-Mail oder Telefax, bei uns zu melden. Unterbleibt die Meldung, gilt die Ware als genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können (verborgene Mängel) sind unverzüglich nach Feststellung in der genannten Form zu rügen.
(3) Bei Montagearbeiten haften wir nur für fehlerhafte Montage. Für Beschädigungen am Montageort (Anbohren von Leitungen o.ä.), die ohne unser Verschulden entstehen, haften wir nicht. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn uns trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(4) Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei Lieferung gebrauchter Sachen ist die Gewährleistung grundsätzlich auf höchstens 1 Jahr begrenzt, wenn sie nach den gesetzlichen Vorschriften nicht kürzer ist.
(5) Im Gewährleistungsfall bessern wir nach unserer Wahl nach oder tauschen um. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist 3 Mal fehlschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung (Herabsetzung des Preises) verlangen.
(6) Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns oder unsere Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Hersteller vorgegebenen Wartungs- und Prüfungsvorgaben sowie vorgeschriebene Kontrolluntersuchungen (Gerätepass) einzuhalten. Andernfalls erlischt die Haftung nach dem Gesetz über Medizinprodukte (MPG). Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er Betreiber nach § 2 der Medizinprodukte-BetreiberVO sein kann.
(8) Unsachgemäße Anwendung oder Behandlung sowie nicht autorisierte Eingriffe führen ebenfalls zum Erlöschen der Hersteller- und Bertreiberhaftung nach MPG.
(9) Im Übrigen ist unsere Haftung, auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung für den Einzelfall begrenzt.

10. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) von uns gegen den Besteller aus diesem Vertragsverhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum (nachfolgend: Vorbehaltsware“).
(2) Der Besteller darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs verbinden, vermischen oder verarbeiten. Eine Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt jedoch ausschließlich für uns, mit der Folge, dass wir einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware erwerben, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware entspricht.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentumsrecht hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Im Fall der Pfändung ist uns das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Für uns dadurch entstehende Kosten und Schäden haftet der Besteller.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. Dies gilt auch für Prothesen und sonstige Hilfsmittel. Der Besteller verzichtet insoweit bereits heute für diesen Fall auf sein Recht zum Besitz. Wir nehmen diesen Verzicht an.

11. Schriftform

Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung dieser Klausel.

12. Gerichtsstand/Erfüllungsort

(1) Sofern der Kunde Kaufmann/Unternehmer, eine juristische Person oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, alternativ Mannheim oder auch den Wohnsitz des Kunden als Gerichtsstand zu wählen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

13. Rechtswahl

Für die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt deutsches Recht unter Ausschluss von Auslandsrecht.

14. Erhaltungsklausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des mit dem Besteller geschlossenen Vertrags insgesamt ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen gleichwohl unberührt.

Stand: 08.02.2018

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